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RECHTSANWÄLTE BEIM BGHBeim Bundesgerichtshof besteht eine eigene Anwaltschaft, weil sich in den zivilrechtlichen Revisionsverfahren die Parteien durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Wir haben uns als beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte zu einer Sozietät zusammengeschlossen, um die qualifizierte Bearbeitung von Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden in Ihrem Interesse zu optimieren. Langjährige forensische Erfahrung, fachliche Kompetenz und Innovationskraft sind die Stärken, die wir bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen für Sie einsetzen.
FÜR IHREN ERFOLGVor Gründung der Sozietät waren wir bereits jeweils mehr als 20 Jahre singular beim Oberlandesgericht Celle bzw. beim Oberlandesgericht Hamm zugelassen. Dort waren wir mit der Durchführung von zusammen mehr als 10.000 Berufungsmandaten betraut. Die dadurch erlangte forensische Erfahrung sowie die zusätzlich erworbenen Spezialkenntnisse im Revisionsrecht wollen wir für Ihren Erfolg einsetzen. Der Zusammenschluss erlaubt uns die notwendige Spezialisierung auf verschiedene Gebiete des Zivilrechts.
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