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SPEZIALISIERUNG IM REVISIONSRECHT IN ZIVILSACHENAls Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof sind wir Spezialisten für Revisionssachen im Zivilrecht.
Die Revision findet statt, wenn sie das Berufungsgericht im Urteil zugelassen hat. Sie findet ferner statt, wenn es gelingt, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Erfolg zu führen. In diesem Fall wird das Verfahren als Revisionsverfahren fortgeführt. Die Revision ist dann zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH erfordert. | |||||||||
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