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SPEZIALISIERUNG IM REVISIONSRECHT IN ZIVILSACHEN

Als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof sind wir Spezialisten für Revisionssachen im Zivilrecht. 

Wir bearbeiten

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Revisionen

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Nichtzulassungsbeschwerden

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Rechtsbeschwerden

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sonstige Beschwerden und Anträge

Die Revision findet statt, wenn sie das Berufungsgericht im Urteil zugelassen hat. Sie findet ferner statt, wenn es gelingt, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Erfolg zu führen. In diesem Fall wird das Verfahren als Revisionsverfahren fortgeführt. Die Revision ist dann zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH erfordert.

Wir haben dabei zwangsläufig mit den Rechtsgebieten zu tun, die den einzelnen Zivilsenaten durch die Geschäftsverteilung zugewiesen sind. 

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prägt die Rechtsordnung in der Bundesrepublik maßgeblich mit; wir haben die aktuellen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für Sie zusammengefasst.

Die Verlautbarungen des Bundesgerichtshofs insbesondere zu den allgemein interessierenden Entscheidungen finden Sie in den Pressemitteilungen.

Damit Sie einen Überblick über die von uns im Einzelnen bearbeiteten Rechtsgebiete gewinnen können, haben wir unsere Schwerpunkte für Sie skizziert.

 
   
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