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GESCHÄFTSVERTEILUNG DER ZIVILSENATE BEIM BUNDESGERICHTSHOFIn Zivilsachen folgt die Aufteilung der Zuständigkeiten traditionell dem Prinzip höchstmöglicher Spezialisierung. Derzeit (Stand: 01. Januar 2009) sind den einzelnen Zivilsenaten schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete zugewiesen:
Die Besetzung der einzelnen Senate und die Verteilung der richterlichen Aufgaben ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. | |||||||||||||
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