Prozessführung vor dem Bundesgerichtshof

Als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof werden wir ausschließlich vor den Zivilsenaten dieses Bundesgerichts tätig. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in erster Linie der Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen und der Wahrung der Rechtseinheit verpflichtet. Unsere anwaltliche Tätigkeit ist pragmatisch: Sie dient der erfolgreichen Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten in dritter Instanz.

Die Schwerpunkte unserer Sozietät decken alle Rechtsgebiete ab, mit denen die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs befasst sind. Aufgrund unserer Konzentration auf die Tätigkeit vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs beobachten wir ständig die Entwicklung der dortigen Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung fassen wir in halbjährlichen Newslettern zusammen.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Mennemeyer ist seit dem Jahre 2007 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof tätig. Er führt die frühere Sozietät Keller & Mennemeyer zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Peter Rädler fort, der seit 2014 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen ist.